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Bundes-Bodenschutzgesetz |
Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) |
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Ergänzend zum Bundes-Bodenschutzgesetz (s. Bundes-Bodenschutzgesetz) wurde am 12. Juli 1999 die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - BBodSchV - erlassen.
Diese Verordnung umfasst acht Teile:
- Erster Teil: Allgemeine Vorschriften (§§ 1, 2)
- Zweiter Teil: Anforderungen an die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen und altlastverdächtigen Flächen (§§ 3, 4)
- Dritter Teil: Anforderungen an die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten (§ 5)
- Vierter Teil: Ergänzende Vorschriften für Altlasten (§ 6)
- Fünfter Teil: Ausnahmen (§ 7)
- Sechster Teil: Ergänzende Vorschriften für die Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser (§ 8)
- Siebter Teil: Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen (§§ 9-12)
- Achter Teil: Schlussbestimmungen (§§ 13, 14)
In vier Anhängen werden die jeweiligen Untersuchungsverfahren und Anforderungen näher geregelt:
- Anhang 1: Anforderungen an die Probenahme, Analytik und Qualitätssicherung bei der Untersuchung
- Anhang 2: Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorgewerte
- Anhang 3: Anforderungen an Sanierungsuntersuchungen und den Sanierungsplan
- Anhang 4: Anforderungen an die Untersuchung und Bewertung von Flächen, bei denen der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung auf Grund von Bodenerosion durch Wasser vorliegt
Download :
PDF-Download der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Adresse: bundesrecht.juris.de/bundesrecht//bbodschv/ [Stand: 15.01.2005]
Weitere Informationen:
Externe Links:
Literatur/ Quelle:
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung: : bundesrecht.juris.de/bundesrecht//bbodschv/ [Stand: 15.01.2005]
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