PROJEKT HYPERSOIL     Pfad:https://hypersoil.uni-muenster.de/0/02/03/03/03.htm
Modul: Boden - Informationen
Kapitel: Bodenschutz
Seitentitel: Agenda 21

Agenda 21 - ein globales Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert 

Die Agenda 21 ist ein international getragenes umwelt- und entwicklungspolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrtausend, das als wichtigstes völkerrechtliches Dokument seit der Deklaration der Menschenrechte im 18. Jahrhundert angesehen wird. Auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED 1) im Juni 1992 in Rio de Janeiro haben 179 Staaten die Agenda 21 ratifiziert.

Wesentliche Grundlage für diese in Rio verabschiedete internationale Konvention ist der von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung 1987 als Abschlussbericht vorgelegte Brundtland-Report "Our Common Future"2 . Die Gründung dieser Kommission geht auf eine Initiative der skandinavischen Länder zurück, die den Vereinten Nationen angesichts fortschreitender globaler Umweltzerstörungen 1983 die Einrichtung einer internationalen Umweltkommission vorschlugen. Auf Druck der Entwicklungsländer wurde das Aufgabenfeld dieser Kommission aber um den Entwicklungsaspekt erweitert und als "Weltkommission für Umwelt und Entwicklung" (WCED) unter dem Vorsitz der norwegischen Ministerpräsidentin und Ärztin Gro Harlem Brundtland gegründet. Die WCED tagte von 1984 bis 1987 drei Jahre lang äußerst aktiv und führte zahlreiche Anhörungen in fast allen Erdteilen durch.

Im Brundtland-Report wird die weltweite ökonomische und soziale Entwicklung erstmals im Hinblick auf die globale Umweltsituation als "sustainable development"3 - also als dauerhaft zukunftsfähig und nachhaltig - eingefordert, d.h. als eine Entwick­­lung, in der wirtschaftliche und soziale Ziele mit ökologischen Ansprüchen so in Einklang gebracht werden, dass die Bedürfnisse der heute auf der ganzen Erde lebenden Menschen befriedigt werden, ohne die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen zu gefährden. Auf der Grundlage dieses Berichtes beschloss die UNO 1989, eine internationale Konferenz für Umwelt und Entwicklung abzuhalten. Zentraler Auftrag der UNCED1 war die Erarbeitung eines Aktionsprogramms für Umwelt und Entwicklung, das dann als Agenda 21 zusammen mit der Klimaschutz-Konvention und der Konvention zum Schutz d1er biologischen Vielfalt in Rio von über 170 Staaten unterzeichnet wurde (vgl. u.a. von Weizsäcker 1994, Centre for Our Common Future 1993, Umweltbundesamt 1998, Deutscher Bundestag 1998).

Mit dem Begriff Agenda 21 verbindet sich ein konkreter politischer Handlungsan­­spruch. So heißt es in der Präambel diese Dokumentes unter Punkt 1.1 (BMU o.J., S. 9): "Die Menschheit steht an einem entscheidenden Punkt ihrer Geschichte. Wir erleben eine zunehmende Ungleichheit zwischen Völkern und innerhalb von Völkern, eine immer größere Armut, immer mehr Hunger, Krankheit und Analphabetentum so­­wie eine fortschreitende Schädigung der Ökosysteme, von denen unser Wohlergehen abhängt. Durch eine Vereinigung von Umwelt- und Entwicklungsinteressen und ihre stärkere Beachtung kann es uns jedoch gelingen, die Deckung der Grundbedürfnisse, die Verbesserung des Lebensstandards aller Menschen, einen größeren Schutz und eine bessere Bewirtschaftung der Ökosysteme und eine gesicherte, gedeihliche Zukunft zu gewährleisten. Das vermag keine Nation allein zu erreichen, während es uns gemeinsam gelingen kann: in einer globalen Partnerschaft, die auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist".

Die von der Agenda 21 favorisierte Leitidee "sustainable development" bzw. "nachhaltige Entwicklung" vernetzt die Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales zu einer Einheit (Retinität), die den grundlegenden Prinzipien der globalen und intergenerationellen Gerechtigkeit (Globalität und Intergenerationalität) verpflichtet ist. Nachhaltige Entwicklung verknüpft - inhaltlich wie begrifflich - ökonomische und soziale Entwicklungsziele (economic development) mit Ansprüchen ökologischer Tragfähigkeit (ecologic sustainability): "Die Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen muss mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang gebracht werden" (BMU 1997, S.9). Angestrebt wird ein ökologisch verantwortbarer und global gerecht verteilter wirtschaftlicher Wohlstand, der auch die Existenz zukünftiger Generationen sichert.

Die Agenda 21 als "... Ausdruck eines globalen Konsenses und einer politischen Verpflichtung auf höchster Ebene zur Zusammenarbeit im Bereich von Entwicklung und Umwelt" (BMU o.J., S.9) umfaßt insgesamt 40 Kapitel, die sich auf vier Teilbereiche erstrecken (vgl. BMU o.J., S. 5-7): "Soziale und wirtschaftliche Dimensionen" (Teil I, Kapitel 2-8), "Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung" (Teil II, Kapitel 9-22), "Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen" (Teil III, Kapitel 23-32) und "Möglichkeiten der Umsetzung" (Teil IV, Kapitel 33-40), wobei ein besonderes Gewicht auf die Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen als Grundlage für jede Form von Entwicklung gelegt wurde (s. Programmbereiche der Agenda 21).


Weitere Informationen:

  • Programmbereiche der Agenda 21
  • Nachhaltige Planung und Bewirtschaftung von Bodenressourcen


Literatur:

BMU (o.J.): Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (Hrsg.): Umweltpolitik. Konfe­­renz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro - Dokumente - Agenda 21. Bonn.
BMU (1997): Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (Hrsg.): Auf dem Weg zu einer nachhaltigen, umweltgerechten Entwicklung in Deutschland. Bonn.
BMU (1998): Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (Hrsg.): Umweltpolitik. Umweltgutachten 1998 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen. Bonn.
BUND/ MISEREOR (Hrsg.) (1996): Zukunftsfähiges Deutschland. Ein Beitrag zu einer global nachhalti­­gen Entwicklung. Studie des Wuppertal-Instituts für Klima, Umwelt, Energie GmbH. Basel; Boston; Berlin: Birkhäuser.
Centre for Our Common Future (Hrsg.) (1993): Erdgipfel 1992: Agenda für eine nachhaltige Entwicklung. Ein allgemein verständliche Fassung der Agenda 21 und der anderen Abkommen von Rio. Autor: Michael Keating. Genf.
Deutscher Bundestag (Hrsg.) (1998): Konzept Nachhaltigkeit - vom Leitbild zur Umsetzung. Abschluß­­bericht der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingun­­gen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung" des 13. Deutschen Bundestages. Bonn.
Umweltbundesamt (1998): Nachhaltiges Deutschland: Wege zu einer dauerhaft umweltgerechten Ent­­wicklung. 2. Auflage. Berlin: Erich Schmidt.
Weizsäcker, E. U. von (1994): Erdpolitik. Ökologische Realpolitik an der Schwelle zum Jahrhundert der Umwelt. 4. Auflage. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft.

1 United Nations Conference on Environment and Development

2 Brundtland-Report (1987): Our Common Future. Oxford - deutsch: Hauff, V. (Hrsg.) (1987): Unsere gemeinsame Zukunft. Der Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung. Greven.

3 "Sustainable development" ist ein Konstrukt aus den Begriffen "ecologic sustainability" und "economic development" und wird im deutschsprachigen Raum mittlerweile durchgängig als "nachhaltige Entwick­­lung" übersetzt. Die Bundesregierung und das Umweltministerium benutzen den Begiff "nachhaltige" bzw. "nachhaltig, umweltgerechte" oder "nachhaltig, zukunftsfähige" Entwicklung" (vgl. BMU 1997,BMU 1998), der Sachverständigenrat für Umwelt­fragen spricht in der Regel von "dauerhaft-umweltgerechter Entwicklung" (vgl. BMU 1998) und das Wuppertal-Institut von "zukunftsfähiger" oder "global nachhaltiger Entwicklung" (vgl. BUND/ MISEREOR 1996). Der Begriff "Nachhaltigkeit" hat insbesondere in der Forst­­wirtschaft eine lange Tradition und mit der Bedeutung belegt, dass pro Jahr nur so viele Festmeter an Holz entnommen werden dürfen wie in diesem Zeitraum nachwachsen.

Programmbereiche der Agenda 21


Teil I: Soziale und wirtschaftliche Dimensionen

  • Internationale Zusammenarbeit
  • Armutsbekämpfung
  • Veränderung der Konsumgewohnheiten
  • Bevölkerungsdynamik und nachhaltige Entwicklung
  • Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit
  • Förderung nachhaltiger menschlicher Siedlungsformen
  • Integration von Umwelt- und Entwicklungszielen in Entscheidungsprozesse

Teil II: Erhaltung und Bewirtschaftung von Ressourcen

  • Schutz der Erdatmosphäre
  • Nachhaltige Planung und Bewirtschaftung von Bodenressourcen
  • Bekämpfung von Entwaldung, Wüstenbildungen und Dürren
  • Nachhaltige Bewirtschaftung von Berggebieten
  • Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung
  • Erhaltung der biologischen Vielfalt
  • Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie
  • Schutz und nachhaltige Entwicklung von Ozeanen, Meeren und Küsten
  • Nachhaltige Entwicklung und Nutzung der Süßwasserressourcen
  • Umweltverträglicher Umgang mit giftigen Chemikalien
  • Umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle
  • Umweltverträglicher Umgang mit festen Abfällen und Abwässern
  • Umweltverträglicher Umgang mit radioaktiven Abfällen

Teil III: Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen

  • Frauen, Kinder und Jugendliche
  • Eingeborene Bevölkerungsgruppen und ihre Gemeinschaften
  • nichtstaatliche Organisationen, Städte und Gemeinden
  • Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Privatwirtschaft, Bauern und Landwirtschaft
  • Wissenschaft und Technik

Teil IV: Möglichkeiten der Umsetzung

  • Finanzielle Ressourcen und Finanzierungsmechanismen
  • Transfer umweltverträglicher Technologien und Kooperation
  • Wissenschaft und Forschung im Dienst nachhaltiger Entwicklung
  • Bildung und Bewusstseinsentwicklung für nachhaltige Entwicklung
  • Nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit
  • Institutionelle Rahmenbedingungen und internationale Rechtsinstrumente
  • Informationen für die Entscheidungsfindung

Nachhaltige Planung und Bewirtschaftung von Bodenressourcen

Die AGENDA 21 (BMU o.J.; s. Agenda 21) ist ein international getragenes umwelt- und entwicklungspolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, das als wichtigstes völkerrechtliches Dokument seit der Deklaration der Menschenrechte im 18. Jahrhundert angesehen wird. In Kapitel 10 „Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen“ (s. BMU o.J., S. 75 ff.; s. Programmbereiche der Agenda 21) werden Handlungsgrundlagen und Maßnahmen für den Umgang mit Böden geregelt.

„Bodenressourcen werden für viele unterschiedliche Zwecke genutzt, die sich gegenseitig beeinflussen und möglicherweise miteinander konkurrieren; daher ist es wünschenswert, wenn alle Nutzungen in integrierter Weise geplant und gesteuert werden. Diese Integration soll auf zwei Ebenen stattfinden, wobei auf der einen Ebene alle Ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Faktoren (wozu beispielsweise auch die von den verschiedenen Bereichen der Wirtschaft und der Gesellschaft ausgehenden Wirkungen auf die Umwelt und die natürlichen Ressourcen gehören) und auf der anderen alle umwelt- und ressourcenbezogenen Komponenten (d.h. Luft, Wasser, Flora und Fauna, Boden, geologische und natürliche Ressourcen) berücksichtigt werden. Eine integrierte Betrachtung ermöglicht angemessene Optionen und gegenseitige Abstimmungen und bietet dadurch maximale Chancen für eine nachhaltige Produktivität und Nutzung. [...]“ (AGENDA 21, Kap. 10.3).


Ziele

„Gesamtziel ist die Erleichterung der Zuweisung von Flächen für Nutzungsformen, die den größtmöglichen nachhaltigen Nutzen gewährleisten, und die Förderung des Umstiegs auf eine nachhaltige und integrierte Bewirtschaftung der Bodenressourcen. Dabei sollen ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte mit berücksichtigt werden. [...]“.(AGENDA 21, Kap. 10.5).


Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements (s. AGENDA 21, Kap. 10.6-10.10)
  - Entwicklung unterstützender bodenpolitischer Strategien und Instrumentarien
  - Ausbau von Planungs- und Managementsystemen
  - Förderung der Anwendung geeigneter Planungs- und Managementinstrumente
  - Bewusstseinsbildende Maßnahmen
  - Förderung der Beteiligung der Öffentlichkeit
(b) Maßnahmen im Daten und Informationsbereich (s. AGENDA 21, Kap. 10.11)
  - Aufbau der Informationssysteme
(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung (s. AGENDA 21, Kap. 10.12)
  - Schaffung eines regionalen Mechanismus


Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung (s. AGENDA 21, Kap. 10.13)
(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel (s. AGENDA 21, Kap. 10.14-10.15)
  - Erweiterung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Bodenressourcensystem
  - Überprüfung von Forschungsergebnissen im Rahmen von Pilotprojekten
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen (s. AGENDA 21, Kap. 10.16)
  - Verbesserung der Aus- und Fortbildung
(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten (s. AGENDA 21, Kap. 10.17)
(e)

Stärkung der Institutionen (s. AGENDA 21, Kap. 10.18)


Weitere Informationen:

  • Agenda 21
  • Bodenfunktionen
  • Bodennutzung
  • Bodengefährdung


Literatur:

BMU (o.J.): Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (Hrsg.): Umweltpolitik. Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro - Dokumente - Agenda 21. Bonn.