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Modul: Boden - Informationen
Kapitel: Bodenschutz
Seitentitel: Weltbodencharta

Die Weltbodencharta wurde 1981 in der 21. Sitzung der Food Agriculture Organisation of the United Nations (FAO) vorgelegt und angenommen (vgl. WBGU 1993, S. 81). Sie resultiert aus Überlegungen zur Sicherstellung der Nahrungsmittelproduktion für eine wachsende Weltbevölkerung angesichts begrenzter und stark gefährdeter Bodenressourcen. In Kooperation mit nationalen und internationalen Einrichtungen wurden daher Leitlinien für nachhaltige Bodenbewirtschaftungs- und Bodenerhaltungsprogramme entwickelt (vgl. Vollrath / Sternitzke 2002, S. 21ff.).

Über 13 Grundsätze fordert die Weltbodencharta alle „Bodenakteure“ (vgl. WBGU 1994, S. 7) zu einer nachhaltigen Bodennutzung auf.

Weltbodencharta
1. Das Boden, Wasser, assoziierte Pflanzen und Tiere umfassende Land gehört zu den Hauptressourcen, die der Menschheit zur Verfügung stehen. Aus der Nutzung dieser Ressourcen sollte nicht ihr Abbau oder ihre Zerstörung folgen, da die Existenz der Menschheit von ihrer dauerhaften Produktivität abhängt.
2. Wegen der herausragenden Bedeutung der Bodenressourcen für Überleben und Wohlstand der Völker, die ökonomische Unabhängigkeit der Staaten und die schnell steigende Notwendigkeit vermehrter Nahrungsproduktion ist Vorrang geboten für eine optimale Landnutzung, die Verbesserung und Erhaltung der Bodenproduktivität und den Schutz der Bodenressourcen.
3. Bodendegradation als Folge von Bodenerosion durch Wasser und Wind, Versalzung, Vernässung, Verarmung an Nährstoffen, Verschlechterung der Bodenstruktur, Verwüstung oder Verschmutzung bedeutet einen teilweisen oder totalen Verlust der Bodenproduktivität, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Darüber hinaus gehen täglich erhebliche Bodenflächen für nicht-landwirtschaftliche Zwecke verloren. Diese Entwicklungen sind angesichts der dringenden Notwendigkeit steigender Produktion von Nahrung, Kleidung und Holz alarmierend.
4. Bodenerosion wirkt sich auf Land- und Forstwirtschaft durch sinkende Erträge und veränderten Wasserhaushalt direkt aus; aber andere Sektoren der Volkswirtschaft und der Umwelt als Ganzes, einschließlich der Industrie und Handel, werden oft genauso ernsthaft betroffen, z.B. durch Hochwasser oder die Verschlammung von Flüssen, Stauseen und Häfen.
5. Es ist eine wesentliche Verantwortung der Regierung, dass Landnutzungsprogramme und Maßnahmen zum Zwecke der bestmöglichen Verwendung der Böden einschließen, die Langzeiterhaltung und –verbesserung der Produktivität sichern und Verluste von produktiven Böden vermeiden. Die Landnutzer selber sollten einbezogen werden, um die möglichst rationale Nutzung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen sicherzustellen.
6. Die Bereitstellung geeigneter Anreize auf betrieblicher Ebene und ein vernünftiges technisches, institutionelles und gesetzliches Gerüst sind Grundvoraussetzung für eine gute Landnutzung.
7. Die den Landwirten und anderen Bodennutzern gegebenen Hilfen sollten praktischer, service-orientierter Natur sein und zur Übernahme pfleglicher Landbewirtschaftungsweisen ermutigen.
8. Gewisse Landbesitzstrukturen können die Übernahme vernünftiger Bodenbewirtschaftungs- und –erhaltungsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben behindern. Um solche Hindernisse zu beseitigen, die die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Grundbesitzer, Bauern und anderer Landnutzer betreffen, sollten in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Weltkonferenz über Landwirtschaftsreform und ländliche Entwicklung 1979 in Rom geeignete Mittel und Wege verfolgt werden.
9. Die Landbewirtschafter und die breite Öffentlichkeit sollten über die Notwendigkeit und die Mittel zur Verbesserung der Bodenproduktivität und des Bodenschutzes gut informiert werden. Besonders betont werden sollten die Erziehungs- und Beratungsprogramme sowie die Ausbildung des landwirtschaftlichen Personals auf allen Ebenen.
10. Um die bestmögliche Landnutzung sicherzustellen, ist es wichtig, die Landressourcen eines Staates in ihrer Eignung für unterschiedliche Landnutzungsformen, einschließlich Landwirtschaft, Weide- und Forstwirtschaft, auf verschiedenen Aufwandsstufen ermitteln.
11. Land mit einem Potential für einen weiten Bereich von Nutzungsformen sollte so flexibel bewirtschaftet werden, daß zukünftige andere Nutzungen nicht für eine lange Zeit oder für immer ausgeschlossen werden. Die Nutzung von Land für nicht-landwirtschaftliche Zwecke sollte so organisiert werden, daß man die Beschlagnahme oder die Zerstörung hochwertiger Böden möglichst vermeidet.
12. Entscheidungen über die Verwendung und Bewirtschaftung von Land und seiner Ressourcen sollten den langfristigen Nutzen eher begünstigen als kurzsichtige Zwecke, die zu Ausbeutung, Verschlechterung und möglicher Zerstörung der Bodenressource führen können.
13. Landerhaltungsmaßnahmen sollten schon im Planungsstadium bei der Landentwicklung berücksichtigt werden und ihre Kosten in die Etats der Entwicklungsplanung eingesetzt werden.
Quelle: WBGU 1993, S. 81f.


Weitere Informationen:

  • Agenda 21
  • Initiativen zum Bodenschutz
  • Bodenschutz in Deutschland
  • Ansätze zum Bodenschutz
  • Förderung des Bodenbewusstseins


Literatur:

VOLLRATH, S./ STERNITZKE, V. (2002): Geschichte des Bodenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland von der Jungsteinzeit bis zu den Anfängen des Bodenschutzgesetzes von 1999. Referat im Rahmen des Bodenkundlichen Seminars WS 2002/03 – Institut für Geoökologie, Abteilung Bodenkunde und Bodenphysik - Technische Universität Braunschweig. www.soil.tu-bs.de/lehre/BoKuSem/WS2002/Sternitzke-Vollrath-Bodenschutz_in_Deutschland-Referat.pdf (15.1.2005)
WBGU (1993): Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen: Welt im Wandel: Grundstruktur globaler Mensch-Umwelt-Beziehungen – Jahresgutachten 1993. Bonn: Economica Verlag.
WBGU (1994): Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen: Welt im Wandel: Die Gefährdung der Böden – Jahresgutachten 1994. Bonn: Economica Verlag.