PROJEKT HYPERSOIL     Pfad:https://hypersoil.uni-muenster.de/0/02/03/02/04.htm
Modul: Boden - Informationen
Kapitel: Bodenschutz
Seitentitel: Wege zum vorsorgenden Bodenschutz

Im Jahr 2000 legte der Wissenschaftliche Beirat Bodenschutz (WBB) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit das Gutachten „Wege zum vorsorgenden Bodenschutz – Fachliche Grundlage und konzeptionelle Schritte für eine erweiterte Boden-Vorsorge“ vor. Es handelt sich hierbei um eine wissenschaftlich fundierte Vorsorgekonzeption, die gegenüber dem Bundes-Boden­schutzgesetz und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung deutlich erweitert ist (vgl. WBB 2000, S. 9).

Zwei Leitbilder liegen dem Gutachten für die Boden-Vorsorge zu Grunde (s. WBB 2000, S.11):

● Keine Verschlechterung der natürlichen Bodenfunktionen und
● Freiraumsicherung für zukünftige Generationen

Das Gutachten konkretisiert diese beiden Leitbilder in zehn Regeln zum vorsorgenden Bodenschutz:

1. „Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Das ist auch ein notwendiger Beitrag zum flächendeckenden Grundwasserschutz.
2. Die Nutzung eines Bodens soll das sich aus der jeweiligen Nutzungsfunktion ergebende Schutzbedürfnis des Bodens beachten. Nutzungsfunktionen können nur soweit in Anspruch genommen werden, wie dies mit dem Schutz der natürlichen Bodenfunktionen vereinbar ist.
3. Die Besorgnis des Entstehens von schädlichen Bodenveränderungen erfordert Maßnahmen zur Vorsorge.
4. Anthropogen bedingte Bodenveränderungen mit Risiken für die menschliche Gesundheit und die belebte Umwelt sind zu vermeiden.
5. Die Vorsorge umfasst auch den Boden als Naturgut, d. h. im Sinne eines Schutzes um seiner selbst willen. Beeinträchtigungen des Bodens als Naturgut und seiner Archivfunktion sind zu vermeiden.
6. Schadstoffeinträge in den Boden sollen sich an der Empfindlichkeit der natürlichen Bodenfunktionen orientieren und diese nicht unangemessen beeinträchtigen, wobei eine erhebliche oder schleichende Anreicherung zu vermeiden ist. Zulässige Zusatzeinträge sollen entweder unbedenklich sein oder im Rahmen gesellschaftlicher Konventionen zeitlich begrenzt sein.
7. Die Rate des durch Wind- und Wassererosion abgetragenen Bodenmaterials soll durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen so weit wie möglich reduziert werden.
8. Nutzungsbedingte Bodenverdichtungen, die zu der Besorgnis einer erheblichen Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen und einer erheblichen Beeinträchtigung der Nutzungsfunktion führen können, sind so weit wie möglich zu vermeiden; das Bodengefüge ist zu erhalten.
9. Die Inanspruchnahme von Boden als Flächenressource soll schonend und sparsam sein. Industrielle und gewerbliche Brachflächen sowie aufgelassene Verkehrsflächen sollen wieder in die Flächennutzung eingegliedert werden. Durch die Wiedernutzung solcher Böden und Standorte soll der Zustand ihrer natürlichen Bodenfunktionen nicht verschlechtert werden. Bodenschutz der räumlichen Planung folgt der Maxime einer optimalen Schonung aller Bodenfunktionen im Planungsgebiet.
10. Für regional abzugrenzende Gebiete soll die für Neuversiegelung vorgesehene Fläche in der Regel die Summe der aus der Entsiegelung von Böden und aus dem Flächenrecycling zurückgewonnenen Bodenfläche nicht übersteigen.“
Quelle: WBB 2000, S. 20

In den folgenden Kapiteln werden die wichtigsten Bodenfunktionen und –schädigungen benannt und Wege zur Vorsorge formuliert. Dennoch vermeidet das Gutachten eine konkrete Ausformulierung von Vorgaben, um den entsprechenden Instanzen Ausgestaltungsfreiraum zu gewähren.

Das gesamte Gutachten kann an dieser Stelle als PDF-Dokument heruntergeladen werden:
Wege zum vorsorgenden Bodenschutz


Weitere Informationen:

  • Bodenschutzbericht 2002
  • Initiativen zum Bodenschutz
  • Internationale Bodenschutzpolitik
  • Ansätze zum Bodenschutz
  • Förderung des Bodenbewusstseins


Literatur:

WBB (2000): Gutachten des wissenschaftlichen Beirats Bodenschutz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Wege zum vorsorgenden Bodenschutz – Fachliche Grundlagen und konzeptionelle Schritte für eine erweiterte Boden-Vorsorge. Deutscher Bundestag – Drucksache 14/2834. http://dip.bundestag.de/btd/14/028/1402834.pdf [Stand: 16.12.2004]